Das Studium umfasst fünf Semester. In den ersten vier Semestern besuchen Sie insgesamt 20 Präsenzphasen, im fünften Semester erstellen Sie Ihre Master-Thesis.

Stundenverteilung an den Präsenzphasen

15 kurze Präsenzphasen (16 Std.)

Donnerstag:  17.00 Uhr – 20.15 Uhr  (ab 20.30 Uhr „Kaminabend“)
Freitag:  14.15 Uhr – 19.15 Uhr
Samstag:  09.00 Uhr – 14.15 Uhr

5 lange Präsenzphasen (24 Std.)

Donnerstag:  13.30 Uhr – 20.15 Uhr
Freitag:  13.30 Uhr – 20.15 Uhr
Samstag:  09.00 Uhr – 16.30 Uhr

Praxisnah – an den kurzen Präsenzphasen findet zudem donnerstags im Anschluss an die Vorlesungen ein so genannter „Kaminabend“ statt, bei dem Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Verbänden in gemütlichem Rahmen von ihren Erfahrungen berichten, offen diskutiert wird und interessante Kontakte geknüpft werden können.

Coaching
Das Studium umfasst des Weiteren Coachingeinheiten, die Sie freiwillig nutzen können. Hierzu vereinbaren Sie mit unseren Coaches aus den Modulen „Unternehmerisches Denken und Handeln“ individuelle Termine zu Frage- und Problemstellungen aus Ihrem Berufsalltag.

Gründungsberatung
NEXSTER – das Entrepreneurship Center der Hochschule Hannover, hilft Gründungswilligen dabei ihre Ideen erfolgreich in Produkte und Unternehmen zu verwandeln.

Ihr Ziel ist es die unternehmerische Betätigung als spannende Alternative zum Angestelltenverhältnis aufzuzeigen, Ängste und Vorurteile gegenüber Selbstständigkeit abzubauen sowie eine positive Gründungskultur an der Hochschule zu etablieren.

Im Rahmen des Masters werden Sie NEXSTER im Modul „Strategie und Geschäftsplan“ kennenlernen. Weitere Teilnahmen an Workshops, Veranstaltungen und die Inanspruchnahme von Coachings sind kostenfrei für alle Angehörigen der Hochschule Hannover.

Bildungsurlaub
Die langen Präsenzphasen des Studiengangs sind durch die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung als Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) anerkannt!

Bildungsurlaub ist zusätzlicher Urlaub zum Zwecke der Bildung bei gleichzeitiger Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Gemäß dem niedersächsischen Gesetz über Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen § 2 Abs. 4 umfasst der Anspruch fünf Arbeitstage, bei einer Arbeitszeit von fünf Tagen, innerhalb des laufenden Kalenderjahres.